Missen im Allgäu

Mietbedingungen der Ferienanlage Sonnenhang Missen GmbH

1.

Die Ferienanlage Sonnenhang Missen Verwaltungs GmbH ist Bevollmächtigte der Eigentümer der Ferienhäuser und Ferienwohnungen und Vermittler der Leistungen. Die Mieten werden treuhänderisch vereinnahmt. Der Mieter erhält den Namen und die Adresse des Vermieters mit der Mietbestätigung.

2.

Bei Buchung über unsere Internetseite hat der Mieter die Mietbedingungen durch Zustimmung anerkannt. Bei persönlicher, telefonischer oder Buchung per E-Mail sind die Mietbedingungen nach Erhalt der Buchungsbestätigung anerkannt. Der Mietvertrag kommt in jedem Fall erst mit der Mietbestätigung zustande. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste. Sonderwünsche für bestimmte Häuser oder Wohnungen können nur bei frühzeitiger Anmeldung berücksichtigt werden. Der Vermittler kann den Mietvertrag in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Unwetter, Pandemie etc. fristlos kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Schadenersatzansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

3.

Der MIETPREIS ist mit 25 % bei Abschluss des Mietvertrages und mit 75 % einen Monat vor Reiseantritt fällig. Überweisungen werden ausschließlich auf das Konto der Raiffeisenbank Kempten, IBAN DE 17 7336 9920 0107 6059 86 SWIFT-BIC: GENODEF1SFO der Ferienanlage Sonnenhang Missen Verwaltungs GmbH erbeten. Bei Überweisungen oder anderen Arten von Geldübersendungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber alle Gebühren – auch die der deutschen Geldinstitute. Der Vermittler haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Vermittlertätigkeit entstehen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Mietpreises begrenzt. Ansprüche an den Vermieter verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

4.

4.) Der Mieter kann nur vom Mietvertrag durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zurücktreten. Bei einem Rücktritt per E-Mail ist eine Bestätigung des Vermittlers zwingend notwendig. Für den Zeitpunkt der Erklärung ist ausschließlich der Posteingang (Maileingang) beim Vermittler maßgebend. Hierbei nimmt der Vermittler die Rücktrittserklärung für den Eigentümer entgegen.
Wird der Vertrag bis 24 Std. nach dessen Ausstellungsdatum gekündigt, sind keine Stornogebühren fällig. Ansonsten gelten folgende Stornogebühren:

Bis 180 Tage vor Anreise:
50,00 € Stornogebühren

179 Tage bis 60 Tage vor Anreise:
50,00 € Stornogebühren zuzügl. 25% der Miete

59 Tage bis 30 Tage vor Anreise:
50,00 € Stornogebühren zuzügl. 80% der Miete

29 Tage bis 0 Tage vor Anreise:
100% der Miete

Bei kurzfristigen Buchungen bis 7 Tage vor Anreise, die nach Versand der Buchungsbestätigung storniert werden, fallen 100% der Miete an. Bei einer Weitervermietung – durch den Erstmieter oder den Vermittler – zu denselben Bedingungen, trägt der Erstmieter Stornokosten von 50,00 €. Bei teilweiser Weitervermietung oder Weitervermietung zu ungünstigerem Preis trägt der Erstmieter den Differenzbetrag zuzüglich der Stornokosten von 50,00 €. Geleistete Zahlungen werden jeweils gegengerechnet. Die genannten Risiken kann der Mieter durch Abschluss einer REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG ausschließen. Für Personen die nicht über den gesamten Zeitraum mitreisen, werden je Teilbuchung, neben dem Mietpreis, 20,00 € für die Bearbeitung erhoben. Sollten weniger Personen anreisen als auf der Mietbestätigung angegeben, muss der Mieter bis 30 Tage vor Reiseantritt die neue Personenzahl schriftlich mitteilen, der Mietpreis verringert sich entsprechend. Verringert sich die Personenzahl danach, ändert das nichts mehr am Mietpreis. Sollten mehr Personen über den gesamten Zeitraum anreisen, erhöht sich der Mietpreis entsprechend. Änderungen sind spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen.

5.

Das MIETVERHÄLTNIS umfasst das Haus oder die Wohnung mit allem was dazugehört. Haus oder Wohnung dürfen nur von der im Mietvertrag genannten Anzahl an Personen – hierzu zählen auch Kleinkinder – genutzt werden. Die maximale Belegung wird vom Eigentümer vorgegeben. Eine Überbelegung ist nicht möglich. Kommen innerhalb des Mietverhältnisses (Hauptbuchung) Teilbuchungen dazu, dann werden diese - bis zur maximalen Personenzahl - hinzugebucht und in Rechnung gestellt. Bei Teilbuchungen unter 3 Nächten und bei kostenfrei reisenden Personen wird keine Wäsche (sofern im Mietpreis enthalten) zur Verfügung gestellt. Haus oder Wohnung werden in sauberem Zustand und mit allen Einrichtungen übergeben. Mängel sind dem Verwalter/ Eigentümer spätestens 24 Std. nach Einzug zu melden und festzuhalten. Mit Bezug des Ferienobjektes wird die Nutzungsvereinbarung für die Internetnutzung akzeptiert.

6.

Der MIETPREIS beinhaltet alle festen Kosten und folgt damit der Rechtssprechung des BGH zum Reiserecht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7.

Im MIETPREIS NICHT enthalten ist die Entnahme von Strom für Fahrzeuge oder Akkus jeglicher Art. Die technische Einrichtung sieht eine Entnahme nicht vor. Eine Überlastung des Haupt- und Hausnetztes sowie eine Brandgefahr sind in jeden Fall zu vermeiden. Eine Entnahme ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermittlers und separater Abrechnung möglich

8.

Die ANREISE erfolgt am Samstag zwischen 15 und 17 Uhr, die ABREISE bis 9 Uhr. Wochentags erfolgt die Anreise nach Vereinbarung.  An Sonn- und Feiertagen ist keine An- oder Abreise möglich. Abweichende An- oder Abreisezeiten können vor Ort abgesprochen werden. Bei ANKUNFT wird der Mieter gebeten, sich im Büro der jeweiligen Ferienanlage – Anschrift und Telefon siehe Mietbestätigung – zu melden.

9.

HAUSTIERE dürfen nur nach Anmeldung im Mietvertrag und ausdrücklicher Bestätigung mitgebracht werden. Eine entsprechende Schlafstätte und der Fressnapf sind vom Mieter mitzubringen. Hunde sind außerhalb des Hauses oder der Wohnung an der Leine zu führen. Für alle Schäden haftet der Mieter.

10.

Der Mieter ist gehalten, während seines AUFENTHALTES in den Feriendörfern und Wohnanlagen die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Alle Schäden sind unverzüglich der jeweiligen Verwaltung oder dem Eigentümer zu melden. Anstößiges und ruhestörendes Verhalten oder Nichtausführung von Weisungen der Mitarbeiter können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters bestehen dann nicht. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden, die durch ihn oder die ihn begleitenden Personen entstehen, zu ersetzen. Schäden, die nach Abreise durch das Reinigungspersonal festgestellt werden, können von der Ferienanlage Sonnenhang Missen Verwaltungs GmbH schriftlich innerhalb von 3 Tagen geltend gemacht werden. Der Beweis, dass kein Verschulden vorliegt, ist durch den Mieter zu erbringen. Die in den Häusern und Wohnanlagen bestehende HAUSORDNUNG ist Bestandteil des Mietvertrages.

11.

Um Schäden an den Einrichtungsgegenständen zu vermeiden, dürfen Möbel nicht verstellt werden. Um Fehlbestände zu vermeiden, muss das Inventar in der gebuchten Unterkunft bleiben.

12.

Jede Art von Zusatzkosten wie Kurbeiträge, etc. werden am Abreisetag vor Ort abgerechnet.

13.

Die Ferienanlage Sonnenhang Missen Verwaltungs GmbH ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind an den Eigentümer weiterzuleiten.

14.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Missen.

Ferienanlage Sonnenhang Missen Verwaltungs GmbH
Sonnenhang 27 A
D- 87547 Missen

Telefon 0 8361 / 616
E-Mail: info@feriendorf-allgaeu.de
www.feriendorf.de

Stand ab 01.05.2023. Änderungen vorbehalten.